Corona-Informationen für An- und Zugehörige
13. April 2022
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden.
Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Hospizen.
Im Hospiz am Blumenplatz gilt die Pflicht zum Tragen von FFP 2-Masken und zum Nachweis eines tagesaktuellen, zertifizierten Schnelltests.